Betrieblicher Datenschutz ist gerade auch in Verbindung mit „big data“, „cloud computing“ oder „profiling“ und „IoT“ – eines der großen, aktuellen IT-Themen, dem mit den neuen Datenschutzgesetzten (*) die notwendige Bedeutung und Geltung verschafft werden soll.
Die Verluste nicht nur personenbezogener Daten sei es durch Externe etwa sog. Hacker, sei es durch interne „Schlamperei“ bei der IT-Sicherheit nehmen weiter zu, und nur eine Bruchteil der Angriffe und deren Schäden wird überhaupt bekannt und veröffentlicht.
Die Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes erhöht nicht nur den Schutz von personenbezogenen Daten und „company values“, sondern erhöht auch die IT-Sicherheit signifikant. Durch die Implementierung des Datenschutzes werden nicht nur die Gefahren imageschädigender Datenpannen auf eine Minimum reduziert, sondern auch die IT-Sicherheit „gehärtet“ und damit die Sicherung Ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erhöht.
Betrieblicher Datenschutz kann zu einem Qualitätsmerkmal werden und nachhaltiges Vertrauen in Ihr Unternehmen schafften.
Zudem werden die in der DS-GVO vorgesehenen, teilweise drastischen Bußgelder vermieden.
(*) Am 25.Mai 2018 trat europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und gleichzeitig auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft.)